· 

Das Prinzip der Gewaltlosigkeit - eine Zusammenfassung

Wie schon in meinen Artikeln zu den Terroranschlägen in Spanien oder der Selbstjustiz auf Facebook erläutert, lehne ich Gewalt, zu welchem Zweck auch immer sie genutzt wird, kategorisch ab. 

Betrachten wir zunächst das meiner Meinung nach anschaulichste (aber auch komplexeste) Beispiel - die Kriegsführung des Westens im Nahen Osten - welche ich bereits in diesem Artikel kurz angeschnitten habe. Klar ist, dass sowohl der sog. "Islamische Staat", als auch die von Russland unterstütze Regierung unter Assad so nicht akzeptiert werden dürfen. Aber tun wir uns einen Gefallen, wenn wir die Kriegsführung dieser Parteien adaptieren und auch Truppen (und viel schlimmer: Waffen) in diese Gebiete entsenden?

Hier zeigt sich sehr deutlich, dass das Prinzip der Gewaltlosigkeit auch seine Grenzen besitzt. Schließlich reagieren sowohl der IS, als auch Russland nicht auf Diplomatieversuche des Westens. Und leider ist das militärische Eingreifen dann der nächste (unausweichliche?) Schritt.

Bereits mehrmals zitiert, finden auch hier wieder die Vorreiter des gewaltlosen Widerstandes, Mahatma Gandhi und Martin Luther King, ihren Platz. Leider kann man ihre herausragenden Leistungen im Kampf gegen die Unterdrückung und für die Freiheit ihrer Völker nicht - oder nur sehr bedingt - auf die Kriegszustände im Nahen Osten beziehen, da sich diese als sehr viel komplexer erweisen. 

Eine militärische Lösung wird es im Nahen Osten jedoch auch nicht geben, da wir unsere Werte der westlichen Welt nicht der der Arabischen aufdrücken können. Falls wir dies doch versuchen, erleben wir eine Situation, wie momentan in Afghanistan: Das Land, welches durch Eingreifen der NATO von den Taliban "befreit" und zur "Befriedung" militärisch besetzt wurde, erlebt heute von ebenjenen Taliban (oder auch anderen Terrorgruppen) eine Serie von Anschlägen. 

Einfacher als bei diesem komplexen, politischen Thema, gestaltet sich meine Meinung zur Todesstrafe. Diese gehört, egal welche Tat der Verurteilte begangen hat, abgeschafft. Auch, wenn für gewisse Personen eine Wiedereingliederung in das soziale Leben schwierig bis unmöglich verlaufen wird und sie einen großen Teil ihres Lebens hinter Gittern verbringen, so besitzen auch diese Menschen ein Recht zu leben. Dieses Recht kann und darf ihnen nicht von Außenstehenden genommen werden.


Fazit:

Beide Beispiele und alle drei Artikel - immer auf den jeweiligen Fall angewendet - zeigen die Präsenz und die Kontroverse um das Prinzip der Gewaltlosigkeit. Die gesamte Absurdität des Tötens von Menschen - sei es nun in Bezug auf Krieg oder die Todesstrafe - wird in dem Artikelbild deutlich. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass, egal um welchen Konflikt es sich handelt, das Gute im Menschen nie vergessen werden darf und auf eine friedliche Lösung gepocht werden muss.  

Kommentar schreiben

Kommentare: 0